
Als erfahrene Kanzlei für Strafrecht in München stehen wir Ihnen bei allen strafrechtlichen Vorwürfen zur Seite – diskret, zielgerichtet und engagiert. Als Fachanwalt für Strafrecht in München mit langjähriger Erfahrung in zahlreichen Strafverfahren verteidigen wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – von der ersten Vernehmung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht.
Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig gegenüber der Staatsanwaltschaft in München und an anderen Orten, sowie vor den zuständigen Strafgerichten.
Sie benötigen kurzfristig einen Anwalt für Strafrecht in München?
Vereinbaren Sie jetzt eine diskrete Erstberatung – wir stehen Ihnen schnell und zuverlässig zur Seite.
Wir bieten unseren Mandanten eine kompetente Beratung und engagierte Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf wirtschafts- und steuerrechtlich geprägten Strafverfahren. Hier arbeiten wir eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und externen Experten zusammen.
Im Bereich des allgemeinen Strafrechts verteidigen wir Sie insbesondere bei folgenden Vorwürfen:
Ob Beschuldigter, Angeklagter oder Nebenkläger – wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Gerade in frühen Verfahrensstadien kann eine anwaltliche Beratung entscheidend für den weiteren Verlauf sein.
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst komplexe Sachverhalte mit oft erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Wir beraten und verteidigen Sie bei:
Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir bei Bedarf Experten aus unserem Netzwerk hinzuziehen, wie z.B: Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten.
Das Steuerstrafrecht zählt zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Bereits der Verdacht einer Steuerhinterziehung kann erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wir vertreten Sie unter anderem bei:
Unser Ziel ist es, Ermittlungsverfahren frühzeitig zu begrenzen oder eine Anklage zu vermeiden. Dafür arbeiten wir eng mit spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
Unternehmer und Geschäftsführer geraten in wirtschaftlichen Krisen oft schnell in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Wir vertreten Sie bei:
Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, komplexe unternehmensbezogene Strafverfahren strukturiert zu analysieren und eine belastbare Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wir stehen Ihnen sofort zur Seite, wenn es zu einschneidenden Maßnahmen kommt, insbesondere bei:
In diesen Situationen ist schnelles anwaltliches Handeln entscheidend. Wir sind kurzfristig erreichbar. Bei Bedarf vertreten wir Sie bundesweit und in Zusammenarbeit mit europäischen Partnerkanzleien.
Idealerweise sofort – bereits vor einer polizeilichen Vernehmung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann den weiteren Verlauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens. In vielen Fällen ist eine transparente Honorarvereinbarung möglich. Wir informieren Sie hierüber bereits im Erstgespräch.
Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Eine anwaltliche Beratung vorab ist dringend zu empfehlen.
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
Schubertstraße 6
80336 München
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