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Häufige Fragen zum Stiftungsrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Vor der Stiftungsgründung ist der Stiftungszweck, die Stiftungssatzung und das Stiftungskapital präzise zu definieren.
Weiterhin ist die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich. Die dafür örtlich zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich dabei nach dem Sitz, der für die Stiftung festgelegt wurde.
Die Gründung der Stiftung selbst erfolgt dann über ein sog. Stiftungsgeschäft, in dessen Zusammenhang durch den Stifter ein genau festgelegtes Vermögen auf die Stiftung übertragen wird.
Grundsätzlich wird zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen unterschieden; je nachdem, welcher Stiftungszweck verfolgt wird.
Weiterhin gibt es auch sogenannte Unternehmensstiftungen, die z.B. im Rahmen der Nachfolgereglungen eines Familienunternehmens eingesetzt werden.
Je nachdem, welche speziellen Regelungen in der Satzung aufgenommen wurden, unterscheidet man weiterhin:
Das Stiftungsrecht ist eine komplexe Materie, und je nach Ausgangslage und den individuellen Bedürfnissen ist die Gründung unterschiedlicher Stiftungsformen sinnvoll. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt für Stiftungsrecht umfassend über die einzelnen Stiftungsarten und was Sie bei der Gründung jeweils beachten müssen. Sprechen Sie uns einfach an.
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