Kompetenter und vertraulicher Rechtsanwalt für Strafrecht
Im Bereich des Steuerstrafrechts sind verschiedene Faktoren von Bedeutung und gerade das Zusammenspiel von Abgabenordnung (AO) und Strafprozessordnung (StPO) kann sich sehr diffizil gestalten. Frühzeitiges Handeln ist im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Insolvenzstrafrechts essentiell.
Wir beraten Sie gerne in der Verteidigung in den Bereichen Bestechung, Untreue und Betrug. Die Kanzlei Höchstetter & Koll. stellt Ihnen auch Experten an die Seite, die Sie in Fällen von Abrechnungsbetrug und versteckten Beteiligungen im medizinischen Bereich beraten und vertreten kann. Gleiches gilt für strafrechtliche Maßnahmen, wie etwa Durchsuchungen, Vernehmungen oder Verhaftungen.
Ein Verzicht auf einen anwaltlichen Beistand kann gerade im Bereich des Steuerstrafrechts mit gravierenden Konsequenzen verbunden sein, die im weiteren Verlauf des Strafverfahrens weitere Nachteile nach sich ziehen können.
Wir nutzen ein europaweites Netzwerk an Experten und haben gerade bei speziellen Sachlagen die Möglichkeit, uns mit qualifizierten Kollegen oder Wirtschaftsprüfern austauschen zu können. In allen Fällen des Unternehmensstrafrechts sind wir in der Lage, die Verteidigung Ihrer Interessen zu übernehmen. Kanzlei Höchstetter & Koll. in München – Ihre Strafverteidiger für Steuerstrafrecht , Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenzstrafrecht.
Häufige Fragen im Steuerrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Allgemein wird das Strafrecht im Strafgesetzbuch geregelt und dem öffentlichen Recht zugeordnet. Allerdingst gibt es auch Strafvorschriften, welche beispielsweise in der Abgabenordnung oder im Betäubungsmittelgesetz festgelegt sind.
Im Strafrecht wird grundsätzlich zwischen Haupt- und Nebenstrafen unterschieden. Geld- und Freiheitsstrafen zählen zu den Hauptstrafen. Nebenstrafen werden ergänzend zu Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt, diese sind beispielsweise Fahrverbot oder Berufsverbot.
Das Strafrecht umfasst alle Rechtnormen, welche die Voraussetzungen für eine Straftat und deren Rechtsfolgen festlegen.
Das Strafgesetzbuch trat im Jahr 1871 in Kraft und beinhaltet im „Allgemeinen Teil“ die grundsätzlichen Bestimmungen und im „Besonderen Teil“ die Regelung einzelner Straftatbestände.
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
Schubertstraße 6
80336 München
Kontakt
Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-Mail: info@hoechstetter.de