Befinden Sie sich mit Ihrem Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise, droht diesem die Zahlungsunfähigkeit oder ist dieses bereits zahlungsunfähig, dann steht Ihnen die Kanzlei Höchstetter & Koll. als kompetenter und erfahrener Partner bei der Bewältigung der aufkommenden Fragestellungen tatkräftig zur Seite. Wir sind Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht in München.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular, gerne sind wir auch persönlich in unserer Kanzlei in München für Sie da.
Als Rechtsanwalt für Insolvenzstrafrecht in München beraten und vertreten wir unsere Mandanten zu den Fragen, wie Insolvenz vermieden werden kann, wann und wie ein Insolvenzantrag zu stellen ist, aber auch zu den Themen der Aufstellung eines Insolvenz- und Sanierungsplans sowie der Vermeidung von strafrechtlichen und privatwirtschaftlichen Konsequenzen im Rahmen der Insolvenzabwicklung.
Mit uns bleiben Sie außerdem stets auf dem neuesten Stand rund um rechtliche Beschlüsse & Co. So beschloss die Bundesregierung am 01.07.2020 einen Gesetzesentwurf zur Kürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Alle Informationen erhalten Sie auf unserer News-Seite.
Häufige Fragen zum Thema Insolvenzrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Eine Insolvenz muss angemeldet werden, wenn ein Unternehmen oder eine Person zahlungsunfähig ist, d.h. nicht in der Lage ist, die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen, oder wenn eine Überschuldung vorliegt. Die Frist für die Insolvenzanmeldung beträgt drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen, es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen.
Zunächst muss eine gründliche Analyse der finanziellen Situation durchgeführt werden, um festzustellen, ob eine Insolvenz unvermeidlich ist. Danach muss der Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht gestellt werden. Das Gericht prüft den Antrag und bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Verfahren leitet.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen auch nach einer Insolvenz fortgeführt werden. Ein sogenannter Insolvenzplan ermöglicht es, das Unternehmen zu sanieren und den Gläubigern eine Teilzahlung anzubieten, um das Unternehmen zu retten.
Der Insolvenzplan ist ein Instrument des Insolvenzrechts, das die Sanierung eines Unternehmens anstelle der Liquidation vorsieht. Dabei wird ein Plan erarbeitet, der die finanzielle Lage des Unternehmens stabilisiert und den Gläubigern eine geregelte Rückzahlung anbietet. Der Plan muss von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht angenommen werden.
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