Sie suchen einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung? In der Kanzlei Höchstetter & Koll., Ihrer Kanzlei für Wirtschaftsrecht, werden Sie kompetent vertreten und gut beraten.
Ihre Vorteile:
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht verfügt Herr Dr. Höchstetter über langjährige umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von Betriebsprüfungen.
Dies sind unsere Leistungen:
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer steuerlichen Aussenprüfung auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sind, der Ihre Interessen vertritt, dann steht Ihnen die Kanzlei Höchstetter & Koll. gerne zur Seite.
Häufige Fragen im Steuerrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Das Finanzamt führt in der Regel Betriebsprüfungen mit Vorankündigung durch. Die Außenprüfung ist eine Gesamtkontrolle vor Ort mit Vorankündigung. Sie zählt als die häufigste Betriebsprüfung. Dabei werden alle steuerrelevanten Sachverhalte überprüft.
Eine Außenprüfung sollte im Vorfeld bestens vorbereitet werden. Eine Steuer-Nachschau kann auch ohne Vorankündigung geschehen.
Bei einer Außenprüfung können mehrere Steuerarten geprüft werden, dazu zählen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und in einigen Bundesländern auch Bauabzugssteuer.
Die Rechtsform oder Unternehmensgröße ist nicht relevant. Auch für Privatpersonen kann eine Betriebsprüfung angeordnet werden, wenn ein Jahresumsatz von mindestens 500.000 € vorlag.
Wenn die Prüfung die unkorrekte Erklärung steuerlicher Sachverhalte feststellt kann es zu Nachzahlungen kommen.
Um dies zu vermeiden sollte eine angekündigte Betriebsprüfung mit einem spezialisierten Rechtanwalt vorbereitet werden.
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
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