Eine Steuererklärung, die falsche oder unvollständige Angaben enthält, kann schnell eine Fülle an steuerstrafrechtlichen Ermittlungen nach sich ziehen. In diesen Fällen übernehmen wir die Beratung als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in München, denn ein frühzeitiges Handeln ist gerade im Bereich des Steuerstrafrechts essentiell.
Bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen ist unverzügliches Handeln unverzichtbar, um weitere gerichtliche Schritte verhindern zu können. Wir betreuen unsere Mandanten als Anwalt für Steuerstrafrecht im Bereich der Selbstanzeige optimal.
Viele strafrechtliche Konsequenzen können durch die Abgabe einer frist- und formgerechten Nacherklärung, die als Selbstanzeige bezeichnet wird, verhindert werden. Dies trifft auch auf zollrechtliche Vergehen zu. Wir streben eine optimierte Verfahrensbeendigung an.
Unser Erfahrung nach kann es gerade im Bereich des Zolls schnell zu Unstimmigkeiten oder falschen Deklarationen kommen. Wir betreuen unsere Mandanten auch bei der Durchsuchung, Fahndung oder Verhaftung. Kanzlei Höchstetter & Koll. – Ihr Partner für Steuerstrafrecht.
Wir bieten Ihnen in München und bundesweit im Bereich des Steuerstrafrechts unter anderem folgende Leistungsspektren an:
Wir greifen auf ein europaweites Netzwerk zurück. Bei Bedarf kooperieren wir mit qualifizierten Kollegen oder Wirtschaftsprüfern. Anwalts- und Steuerkanzlei Höchstetter & Koll. – Rechtsanwalt Ihres Vertrauens für Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung.
Eine Steuerhinterziehung wird nach geltendem deutschen Recht als Straftat angesehen. Eine Selbstanzeige kann strafrechtliche Konsequenzen verhindern. Wir übernehmen unter anderem Ihre Vertretung bei steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen und nehmen Ihre Interessen bei Durchsuchung oder Verhaftung wahr.
Häufige Fragen im Steuerrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Das Steuerstrafrecht befasst sich mit Straftaten gegen die deutschen Steuergesetze. Dieser zusammengesetzte Begriff betrifft einen Bereich in dem das Strafrecht und das Steuerrecht ineinander übergreifen. Die Grundlage hierfür sind die einzelnen Steuergesetze (EStG, UStG, etc.). Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen diese ergeben sich aus der Abgabenordnung (§§ 369 ff.).
Wenn der Verdacht besteht, dass ein Steuerpflichtiger gegen die Steuergesetze verstoßen hat, wird ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wird vom Finanzamt geprüft, ob der Steuerzahler seinen Steuerpflichten bewusst nicht nachgekommen ist.
Das Verfahren wird von der Finanzbehörde selbstständig durchgeführt, kann aber jederzeit von der Staatsanwaltschaft übernommen werden bzw. an diese abgegeben werden.
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
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