Kanzlei Höchstetter & Koll. ​

Rechtsanwalt für Betriebsprüfung in München

  • Prüfung der Prüfungsanordnung und gezielte Vorbereitung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt während der Prüfung
  • Begleitung bis zur Schlussbesprechung
  • Beratung bei steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Folgefragen

Steuerrecht & Steuerstrafrecht aus einer Hand

Begleitung vor, während und nach der Prüfung

Mehr als 30 Jahre Erfahrung

Sie haben eine Prüfungsanordnung erhalten oder befinden sich bereits in einer laufenden steuerlichen Außenprüfung?

Eine Betriebsprüfung kann erhebliche steuerliche und wirtschaftliche Folgen haben. Entscheidend ist, frühzeitig zu prüfen, welche Unterlagen verlangt werden, wo Risiken liegen und wie strategisch vorgegangen werden sollte. Dr. Klaus Höchstetter ist Fachanwalt für Steuerrecht und seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei begleitet seit vielen Jahren Außenprüfungen bei Unternehmen und Selbstständigen verschiedener Branchen.

Betriebsprüfung angekündigt – wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Idealerweise beginnt die rechtliche Beratung nicht erst bei der Schlussbesprechung, sondern bereits nach Erhalt der Prüfungsanordnung.

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

Der Umfang einer steuerlichen Außenprüfung wird durch die Prüfungsanordnung bestimmt. Sie kann sich auf unterschiedliche Steuerarten, Besteuerungszeiträume oder einzelne steuerliche Sachverhalte beziehen.

Je früher mögliche Konfliktfelder bekannt sind, desto gezielter kann die weitere Betriebsprüfung vorbereitet werden.

Welche Risiken bestehen bei einer Betriebsprüfung?

Eine Betriebsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Fehler festgestellt oder Steuern nachgezahlt werden müssen. Werden jedoch steuerlich relevante Abweichungen festgestellt, können daraus erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen entstehen.

Mögliche Folgen sind:

  • Steuerliche Zuschätzungen
  • Steuernachzahlungen
  • Änderungen bisheriger Steuerbescheide
  • Diskussion und Auseinandersetzung über die steuerliche Bewertung einzelner Sachverhalte
  • Forderung von Zinsen
  • Prüfung und gegebenenfalls Aufhebung nachfolgende Jahre betreffende Steuerbescheide bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren
Schnittstelle Steuerrecht / Steuerstrafrecht

Fehler oder Nachzahlungen bedeuten nicht automatisch Steuerhinterziehung. Ergeben sich jedoch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat, gelten besondere verfahrensrechtliche Vorgaben – hier ist frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig.

Ihr Anwalt für Selbstanzeige in München – unsere Vorgehensweise

Sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Begleitung helfen, Risiken früh zu erkennen und angemessen auf Fragen oder Beanstandungen des Finanzamts zu reagieren – in allen wesentlichen Phasen.

Ausgangslage prüfen und Betriebsprüfung vorbereiten

Prüfung der Anordnung: Steuerarten, Zeiträume, Sachverhalte. Gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrem Steuerberater analysieren wir Risiken und ordnen auffällige Buchungen, Verträge und Belege vor Prüfungsbeginn ein.

Betriebsprüfung rechtlich begleiten

Unterstützung bei rechtlichen Fragen, Auskunftsersuchen, Vorlageverlangen und in der Kommunikation mit dem Prüfer – für einen strukturierten, sachlichen Prüfungsverlauf.

Prüfungsfeststellungen bewerten und Schlussbesprechung vorbereiten

Wir prüfen Beanstandungen und Zuschätzungen auf ihre tatsächliche und rechtliche Grundlage, entwickeln die Argumentation und bereiten strittige Punkte für die Schlussbesprechung vor.

Ergebnisse prüfen und weitere Schritte einleiten

Nach Abschluss der Betriebsprüfung werden die wesentlichen Feststellungen regelmäßig in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Wir prüfen die daraus resultierenden steuerlichen Auswirkungen und beraten Sie zu den weiteren Handlungsmöglichkeiten.

Wenn aus der Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren wird

Eine Betriebsprüfung führt nicht automatisch zu einem Steuerstrafverfahren.

Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Steuerstraftat, gelten besondere verfahrensrechtliche Vorgaben. In dieser Situation kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig sein.

Die Kanzlei Höchstetter & Koll. unterstützt unter anderem:

  • bei drohenden steuerstrafrechtlichen Vorwürfen
  • nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
  • bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung
  • bei Maßnahmen der Steuerfahndung

Steuerliche Außenprüfung oder unangekündigte Nachschau?

Außenprüfung / Betriebsprüfung

Angekündigt

Wird grundsätzlich durch eine Prüfungsanordnung angekündigt, die den Prüfungsumfang festlegt.

Kassen- / Umsatzsteuer-Nachschau

Unangekündigt möglich

Kann während der üblichen Geschäftszeiten grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung stattfinden.

Häufig gestellte Fragen zur Betriebsprüfung

Was ist eine Betriebsprüfung?

Mit einer steuerlichen Außenprüfung kontrolliert die Finanzverwaltung die steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen. Besonders relevant ist die Betriebsprüfung für Gewerbebetriebe, Freiberufler und andere unternehmerisch tätige Steuerpflichtige. Rechtsgrundlage sind insbesondere die §§ 193 ff. AO.
Prüfen Sie zunächst die Prüfungsanordnung und stellen Sie fest, welche Steuerarten, Jahre und Sachverhalte betroffen sind. Anschließend sollte geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden und ob bereits erkennbare Risikobereiche bestehen. Gerade bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberater und Rechtsanwalt.

Eine Außenprüfung wird grundsätzlich durch eine schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung angeordnet. Der voraussichtliche Prüfungsbeginn soll grundsätzlich angemessene Zeit vor Beginn bekannt gegeben werden, sofern dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird.

Davon zu unterscheiden sind unter anderem Kassen- und Umsatzsteuer-Nachschauen, die ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden können.

Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Prüfungsanordnung. Eine Außenprüfung kann eine oder mehrere Steuerarten sowie einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen. Je nach Fall können beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer betroffen sein.
Ja. Eine anwaltliche Begleitung kann sowohl vor Beginn als auch während einer laufenden Betriebsprüfung sinnvoll sein. Der Rechtsanwalt kann insbesondere die rechtliche Ausgangslage prüfen, kritische Sachverhalte einordnen, die Kommunikation begleiten und bei strittigen Prüfungsfeststellungen unterstützen.
Welche Bereiche geprüft werden, ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsanordnung. Je nach Umfang können unter anderem Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Einnahmen und Ausgaben, Rechnungen, Kassenaufzeichnungen, Steuererklärungen, Verträge sowie digitale Unternehmensdaten geprüft werden. Auch einzelne auffällige oder besonders hohe Geschäftsvorfälle können genauer betrachtet werden.
Zuschätzungen können insbesondere dann relevant werden, wenn die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen nicht vollständig anhand der vorhandenen Unterlagen ermitteln kann oder Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit und Aussagekraft der Aufzeichnungen bestehen. Ob und in welcher Höhe eine Schätzung zulässig ist, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Ja. Werden während der Prüfung tatsächliche Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat festgestellt, kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden. Eine steuerliche Beanstandung oder Nachzahlung allein bedeutet allerdings noch nicht automatisch, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt.

Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen werden in einem Prüfungsbericht festgehalten. Soweit sich daraus Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, können diese zu geänderten Steuerbescheiden und Steuernachzahlungen führen.

Wir prüfen die Feststellungen und beraten Sie zu den weiteren steuerrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Schritten.

Beratung zur Betriebsprüfung in München vereinbaren

Eine angekündigte Betriebsprüfung sollte nicht erst dann rechtlich begleitet werden, wenn bereits erhebliche Prüfungsfeststellungen im Raum stehen.

Frühzeitige Prüfung schafft Klarheit über Risiken, den Umfang Ihrer Mitwirkungspflichten und die richtige Strategie gegenüber der Finanzverwaltung.

Die Kanzlei Höchstetter & Koll. begleitet Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei steuerlichen Außenprüfungen in München sowie bei damit verbundenen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen Sie Ihre Situation individuell einschätzen.

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese

Schubertstraße 6, 1. Hochparterre
80336 München

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