Sie haben eine Prüfungsanordnung erhalten oder befinden sich bereits in einer laufenden steuerlichen Außenprüfung?
Eine Betriebsprüfung kann erhebliche steuerliche und wirtschaftliche Folgen haben. Entscheidend ist, frühzeitig zu prüfen, welche Unterlagen verlangt werden, wo Risiken liegen und wie strategisch vorgegangen werden sollte. Dr. Klaus Höchstetter ist Fachanwalt für Steuerrecht und seit 1993 als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei begleitet seit vielen Jahren Außenprüfungen bei Unternehmen und Selbstständigen verschiedener Branchen.

Idealerweise beginnt die rechtliche Beratung nicht erst bei der Schlussbesprechung, sondern bereits nach Erhalt der Prüfungsanordnung.
Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
Der Umfang einer steuerlichen Außenprüfung wird durch die Prüfungsanordnung bestimmt. Sie kann sich auf unterschiedliche Steuerarten, Besteuerungszeiträume oder einzelne steuerliche Sachverhalte beziehen.
Je früher mögliche Konfliktfelder bekannt sind, desto gezielter kann die weitere Betriebsprüfung vorbereitet werden.
Eine Betriebsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Fehler festgestellt oder Steuern nachgezahlt werden müssen. Werden jedoch steuerlich relevante Abweichungen festgestellt, können daraus erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen entstehen.
Mögliche Folgen sind:
Fehler oder Nachzahlungen bedeuten nicht automatisch Steuerhinterziehung. Ergeben sich jedoch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat, gelten besondere verfahrensrechtliche Vorgaben – hier ist frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig.
Prüfung der Anordnung: Steuerarten, Zeiträume, Sachverhalte. Gemeinsam mit Ihnen und ggf. Ihrem Steuerberater analysieren wir Risiken und ordnen auffällige Buchungen, Verträge und Belege vor Prüfungsbeginn ein.
Unterstützung bei rechtlichen Fragen, Auskunftsersuchen, Vorlageverlangen und in der Kommunikation mit dem Prüfer – für einen strukturierten, sachlichen Prüfungsverlauf.
Wir prüfen Beanstandungen und Zuschätzungen auf ihre tatsächliche und rechtliche Grundlage, entwickeln die Argumentation und bereiten strittige Punkte für die Schlussbesprechung vor.
Nach Abschluss der Betriebsprüfung werden die wesentlichen Feststellungen regelmäßig in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Wir prüfen die daraus resultierenden steuerlichen Auswirkungen und beraten Sie zu den weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Eine Betriebsprüfung führt nicht automatisch zu einem Steuerstrafverfahren.
Ergeben sich tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Steuerstraftat, gelten besondere verfahrensrechtliche Vorgaben. In dieser Situation kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig sein.
Die Kanzlei Höchstetter & Koll. unterstützt unter anderem:
Angekündigt
Wird grundsätzlich durch eine Prüfungsanordnung angekündigt, die den Prüfungsumfang festlegt.
Unangekündigt möglich
Kann während der üblichen Geschäftszeiten grundsätzlich ohne vorherige Ankündigung stattfinden.
Eine Außenprüfung wird grundsätzlich durch eine schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung angeordnet. Der voraussichtliche Prüfungsbeginn soll grundsätzlich angemessene Zeit vor Beginn bekannt gegeben werden, sofern dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird.
Davon zu unterscheiden sind unter anderem Kassen- und Umsatzsteuer-Nachschauen, die ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden können.
Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen werden in einem Prüfungsbericht festgehalten. Soweit sich daraus Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben, können diese zu geänderten Steuerbescheiden und Steuernachzahlungen führen.
Wir prüfen die Feststellungen und beraten Sie zu den weiteren steuerrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Schritten.
Eine angekündigte Betriebsprüfung sollte nicht erst dann rechtlich begleitet werden, wenn bereits erhebliche Prüfungsfeststellungen im Raum stehen.
Frühzeitige Prüfung schafft Klarheit über Risiken, den Umfang Ihrer Mitwirkungspflichten und die richtige Strategie gegenüber der Finanzverwaltung.
Die Kanzlei Höchstetter & Koll. begleitet Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei steuerlichen Außenprüfungen in München sowie bei damit verbundenen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen Sie Ihre Situation individuell einschätzen.
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
Schubertstraße 6, 1. Hochparterre
80336 München
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