Kanzlei Höchstetter & Koll. ​

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in München

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und vollständigen Abgabe Ihrer Selbstanzeige – diskret, strukturiert und mit klarem Fokus auf Straffreiheit.

Spezialisierung im Steuerstrafrecht

Diskrete & schnelle Bearbeitung

Vollständige
Betreuung

Bundesweite
Beratung

Eine Selbstanzeige kann der entscheidende Schritt sein, um eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Gleichzeitig gilt: Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige unwirksam ist – mit erheblichen strafrechtlichen Folgen.

Lassen Sie sich daher frühzeitig anwaltlich beraten.

Wann ist eine Selbstanzeige sinnvoll?

Eine Selbstanzeige kommt insbesondere in Betracht, wenn Sie:

  • Einnahmen nicht vollständig erklärt haben (z.B. Kapitalerträge aufgrund Auslandskonten oder Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen)
  • unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben haben
  • Steuererklärungen gar nicht abgegeben haben
Wichtig: Eine Selbstanzeige wirkt nur, solange die Tat noch nicht entdeckt wurde. Wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder dem Finanzamt eine sog. Kontrollmitteilung vorliegt, kann es zu spät sein. Dies sollte unbedingt kurzfristig abgeklärt und geprüft werden.

Welche Risiken bestehen ohne anwaltliche Beratung?

In der Praxis scheitern viele Selbstanzeigen an formalen Fehlern – mit gravierenden Folgen:

  • unvollständige oder fehlerhafte Angaben
  • falsche oder unvollständige Zeiträume
  • fehlende Nachweise
  • verspätete Abgabe
Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Die Folge ist, dass kein Schutz vor einer Strafe besteht und es zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kommt.

Ohne wirksame Selbstanzeige drohen zudem erhebliche Sanktionen:

  • Geldstrafen
  • Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen
  • Nachzahlungen sowie steuerliche Zuschläge
Gerade deshalb ist eine frühzeitige und fachkundige anwaltliche Beratung und Prüfung des Sachverhalts entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die Chance auf Straffreiheit zu sichern.

Ihr Anwalt für Selbstanzeige in München – unsere Vorgehensweise

1. Diskrete Ersteinschätzung

Wir klären, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige in Ihrem Fall noch möglich ist.

2. Vollständige Aufarbeitung

Wir erfassen alle relevanten Sachverhalte und Zeiträume, oft gemeinsam mit dem Steuerberater des Mandanten.

3. Rechtssichere Erstellung

Wir sorgen dafür, dass Ihre Selbstanzeige vollständig und korrekt ist und fristgerecht eingereicht wird.

4. Kommunikation mit Finanzbehörden

Wir übernehmen die Abstimmung mit Finanzamt und Bußgeld- und Strafsachenstelle – mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zu beenden.

Weitere Unterstützung im Steuerstrafrecht

Als Rechtsanwalt in München mit Spezialisierung auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht stehen wir Ihnen nicht nur bei der Selbstanzeige zur Seite, sondern auch in anderen Bereichen des Steuerstrafrechts, z. B.:

  • bei Maßnahmen der Steuerfahndung
  • bei Durchsuchungen
  • im Ermittlungsverfahren
  • in der Hauptverhandlung

In jeder Phase sorgen wir für die Wahrung Ihrer Rechte und eine strategisch durchdachte Verteidigung.

Team Kanzleit Kanzlei Höchstetter & Koll.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Selbstanzeige

Wann sollte ich eine Selbstanzeige abgeben?

Frühzeitig – idealerweise, bevor eine steuerliche Prüfung angesetzt wurde oder die Steuerbehörden vom Sachverhalt erfahren haben. Bei laufender Betriebsprüfung oder laufenden Ermittlungen kann die Straffreiheit nicht mehr garantiert werden.

Fehler oder unvollständige Angaben führen dazu, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend ist und ein Strafverfahren durchgeführt wird.

Ja. Eine fachkundige Begleitung minimiert Fehler und sichert die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Gerade bei komplexen Fällen oder höheren Summen ist die anwaltliche Beratung unerlässlich.

Bspw. bei Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer. Wenn Kapitalerträge betroffen sind oder Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Auch unternehmerische Fälle werden abgedeckt.

Der Anwalt erstellt die Anzeige korrekt, reicht sie beim Finanzamt ein und begleitet den Prozess. Das Finanzamt prüft die Angaben, und bei wirksamer Selbstanzeige entfällt die Strafverfolgung, die Steuern werden nachgezahlt.

Diskrete Erstberatung zur Selbstanzeige vereinbaren

Bei einer Selbstanzeige kommt es auf Erfahrung, Präzision und den richtigen Zeitpunkt an.

Jeder Fall wird individuell geprüft – mit dem klaren Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen. Vereinbaren Sie jetzt eine diskrete Erstberatung und lassen Sie Ihre Situation rechtlich einschätzen.

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese

Schubertstraße 6, 1. Hochparterre
80336 München

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