Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vorbereitung und vollständigen Abgabe Ihrer Selbstanzeige – diskret, strukturiert und mit klarem Fokus auf Straffreiheit.
Spezialisierung im Steuerstrafrecht
Diskrete & schnelle Bearbeitung
Vollständige
Betreuung
Eine Selbstanzeige kann der entscheidende Schritt sein, um eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Gleichzeitig gilt: Schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige unwirksam ist – mit erheblichen strafrechtlichen Folgen.
Lassen Sie sich daher frühzeitig anwaltlich beraten.
Eine Selbstanzeige kommt insbesondere in Betracht, wenn Sie:
In der Praxis scheitern viele Selbstanzeigen an formalen Fehlern – mit gravierenden Folgen:
Ohne wirksame Selbstanzeige drohen zudem erhebliche Sanktionen:
Wir klären, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige in Ihrem Fall noch möglich ist.
Wir erfassen alle relevanten Sachverhalte und Zeiträume, oft gemeinsam mit dem Steuerberater des Mandanten.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Selbstanzeige vollständig und korrekt ist und fristgerecht eingereicht wird.
Wir übernehmen die Abstimmung mit Finanzamt und Bußgeld- und Strafsachenstelle – mit dem Ziel, das Verfahren frühzeitig zu beenden.
Als Rechtsanwalt in München mit Spezialisierung auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht stehen wir Ihnen nicht nur bei der Selbstanzeige zur Seite, sondern auch in anderen Bereichen des Steuerstrafrechts, z. B.:
In jeder Phase sorgen wir für die Wahrung Ihrer Rechte und eine strategisch durchdachte Verteidigung.

Frühzeitig – idealerweise, bevor eine steuerliche Prüfung angesetzt wurde oder die Steuerbehörden vom Sachverhalt erfahren haben. Bei laufender Betriebsprüfung oder laufenden Ermittlungen kann die Straffreiheit nicht mehr garantiert werden.
Fehler oder unvollständige Angaben führen dazu, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend ist und ein Strafverfahren durchgeführt wird.
Ja. Eine fachkundige Begleitung minimiert Fehler und sichert die Wirksamkeit der Selbstanzeige. Gerade bei komplexen Fällen oder höheren Summen ist die anwaltliche Beratung unerlässlich.
Bspw. bei Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer. Wenn Kapitalerträge betroffen sind oder Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen. Auch unternehmerische Fälle werden abgedeckt.
Der Anwalt erstellt die Anzeige korrekt, reicht sie beim Finanzamt ein und begleitet den Prozess. Das Finanzamt prüft die Angaben, und bei wirksamer Selbstanzeige entfällt die Strafverfolgung, die Steuern werden nachgezahlt.
Bei einer Selbstanzeige kommt es auf Erfahrung, Präzision und den richtigen Zeitpunkt an.
Jeder Fall wird individuell geprüft – mit dem klaren Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen. Vereinbaren Sie jetzt eine diskrete Erstberatung und lassen Sie Ihre Situation rechtlich einschätzen.
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
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