Wir beraten Sie auch bundesweit!
Im Bereich der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich und gerade eine frühe Selbstanzeige kann strafrechtliche Konsequenzen verhindern. Im Bereich des Steuerstrafrechts wird eine form- und fristgerechte Nacherklärung als Selbstanzeige bezeichnet. Die Kanzlei Höchstetter & Koll. ist Ihr Partner in Sachen Steuerstrafverfahren, strafbefreiende Selbstanzeige und Steuerbetrug. Wir bieten unter anderem die Vorbereitung, Erstellung, Erklärung, sowie Begleitung von Selbstanzeigen und streben eine optimierte Verfahrensbeendigung an.
Bei einer Steuerhinterziehung, die nach deutschem Recht eine Steuerstraftat darstellt, kann mit einer hohen Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden. Bei Steuerstraftaten gibt es, je nach Schwere des Vergehens, eine Verjährung zwischen fünf und zehn Jahren. Bei steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen, Durchsuchung oder Verhaftung können Sie uns mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen. Als Fachanwalt im Bereich Steuerstrafrecht betreuen wir unsere Mandanten in unserer Kanzlei in München bundesweit optimal und umfassend. Anwalts- und Steuerkanzlei Höchstetter & Koll. – Ihr Experte für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht.
Bei speziellen Problemfeldern im Bereich Steuerstrafrecht oder auf anderen juristischen Gebieten arbeiten wir mit einem europaweiten Netzwerk zusammen. Durch die Zusammenarbeit mit externen Kollegen und Experten im In- und Ausland ist es uns möglich, unseren Mandanten ein noch umfassenderes Leistungsspektrum anbieten zu können. Kanzlei Höchstetter & Koll. – wir beraten Sie gerne!
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
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