Im Bereich des Unternehmensrechts sind wir umfassender Ansprechpartner für unsere Mandanten. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt für Unternehmensrecht sowohl in Fragen der Unternehmensgründung, bei der Umstrukturierung bestehender Unternehmen oder der Optimierung von Unternehmensstrukturen.
Wir begleiten Ihre unternehmerische Tätigkeit gegebenenfalls umfassend den Anforderungen der jeweiligen Branche entsprechend. Dabei werden selbstverständlich stets die steuerlichen Folgen berücksichtigt und möglichst günstige Gestaltungen gewählt.
Häufige Fragen und Antworten zum Unternehmensrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Folgende verschiedene Rechtsformen gibt es:
Vorab: es gibt keine “ideale” Rechtsform, jede Rechtsform besitzt für ein Unternehmen spezifische Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig, vor der Wahl der Rechtsform folgende Aspekte zu klären:
Darüber hinaus sollte regelmäßig geprüft werden, ob die gewählte Unternehmensrechtsform noch sinnvoll ist, da Veränderungen wie z. B. Expansion oder ein höheres Haftungsrisiko auch stets eine nachteilige Entwicklung der Rechtsform für das Unternehmen bewirken können.
Höchstetter & Koll. ist Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in München und berät Sie fachkundig über die Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular oder sprechen Sie uns auch gerne persönlich an.
Hier eine Auflistung einiger der wichtigsten Vertragsarten in Deutschland:
Bei Höchstetter & Koll. erhalten Sie eine kompetente Rechtsberatung rund um sämtliche Vertragsarten und die für Ihr Anliegen am besten geeignete. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Damit ein Vertrag rechtskräftig ist, müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:
Nicht alle Verträge müssen schriftlich festgehalten werden, um rechtskräftig zu sein.
Vertragsarten, die in mündlicher Form gültig sind, sind vor allem mündliche Kaufverträge, wie sie beispielsweise im täglichen Leben (Supermarkt etc.) abgeschlossen werden. Zu Kaufverträgen, die schriftlich abgeschlossen werden müssen zählen z. B. Mietverträge (sofern das Mietverhältnis mindestens ein Jahr bestehen soll).
Schließlich gibt es auch noch Verträge, die notariell beurkundet werden müssen, wie etwa Kaufverträge über Immobilien.
Rechtskräftige Verträge sind grundsätzlich für beide Vertragsparteien bindend. Allerdings hat z. B. ein Verbraucher das gesetzliches Recht auf Widerruf des Vertrags. In diesem Fall kann er innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist (14 Tage) die Willenserklärung rückgängig machen und dann etwa bereits gekaufte Ware wieder zurücksenden.
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
Schubertstraße 6
80336 München
Kontakt
Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-Mail: info@hoechstetter.de