Ihr Anwalt für Stiftungsrecht und der Vermögensnachfolge in München

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Ihre Vorteile:

  • Dr. Höchstetter verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Stiftungsrecht.
  • fachlich fundierte Beratung und umfassende Vertretung im nationalen und internationalen Stiftungsrecht und Steuerrecht.
  • Dr. Höchstetter gründete als Familienvater im Jahr 2004 erfolgreich die Klaus-Höchstetter-Stiftung mit dem Schwerpunkt der Unterstützung junger Menschen auf ihrem Lebensweg.
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Experte für Stiftungsrecht – Beratung & Gründung mit Dr. Höchstetter

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Stiftungsrecht?

Gesetzbuch mit Richterhammer - Stiftungsrecht
In der Kanzlei Höchstetter & Koll. werden Sie gut beraten. Als Rechtsanwalt und Stiftungsvorstand verfügt Herr Dr. Höchstetter über umfangreiche Erfahrungen im Rahmen des Stiftungsrechts, sowohl aus rechtlicher Perspektive, als auch aus der praktischen Sicht eines Stiftungsvorstands. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet verfügen Dr. Höchstetter und die Kanzlei Höchstetter & Koll. im Bereich des Stiftungsrecht über ein weitreichendes nationales und internationales Netzwerk von Kooperationspartnern. Im Rahmen einer Stiftungsberatung oder Stiftungsgründung stehen wir Ihnen daher sehr gerne mit unserer Expertise zur Seite.

FAQ

Häufige Fragen zum Stiftungsrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter

Vor der Stiftungsgründung ist der Stiftungszweck, die Stiftungssatzung und das Stiftungskapital präzise zu definieren.

Weiterhin ist die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich. Die dafür örtlich zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich dabei nach dem Sitz, der für die Stiftung festgelegt wurde.

Die Gründung der Stiftung selbst erfolgt dann über ein sog. Stiftungsgeschäft, in dessen Zusammenhang durch den Stifter ein genau festgelegtes Vermögen auf die Stiftung übertragen wird.

Grundsätzlich sind in der Stiftungssatzung die wesentlichen Regelungen für die Stiftung aufzunehmen. Dazu gehören z. B.:

  • Name der Stiftung
  • Stiftungszweck
  • Sitz der Stiftung
  • Angaben zum Vermögen
  • Zusammensetzung des Vorstands

Sie sind sich noch unklar, welche Angaben eine Stiftungssatzung enthalten muss? Die Kanzlei Höchstetter & Koll. ist Ihr Ansprechpartner für Stiftungsrecht in München und berät Sie kompetent in allen Belangen rund um die Stiftungsgründung. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Grundsätzlich wird zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen unterschieden; je nachdem, welcher Stiftungszweck verfolgt wird.

Weiterhin gibt es auch sogenannte Unternehmensstiftungen, die z.B. im Rahmen der Nachfolgereglungen eines Familienunternehmens eingesetzt werden.

Je nachdem, welche speziellen Regelungen in der Satzung aufgenommen wurden, unterscheidet man weiterhin:

  • Familienstiftungen
  • Bürgerstiftungen
  • Ertragsstiftung – Verbrauchsstiftung


Das Stiftungsrecht ist eine komplexe Materie, und je nach Ausgangslage und den individuellen Bedürfnissen ist die Gründung unterschiedlicher Stiftungsformen sinnvoll. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt für Stiftungsrecht umfassend über die einzelnen Stiftungsarten und was Sie bei der Gründung jeweils beachten müssen. Sprechen Sie uns einfach an.

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
Schubertstraße 6
80336 München

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Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99

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