Weil ein Journalist in seinem Artikel einen Link auf das Archiv einer verbotenen Vereinigung setzte, kam es zu Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot. In der Folge kam es dann nach Hausdurchsuchungen in der Redaktion, sowie von Privatwohnungen der beteiligten Redakteure, zum Strafprozess. Das LG Karsruhe sprach den Journalisten Fabian Kienert nun frei.
Der Hintergrund zum Verfahren
Kienert verlinkte in seinem Artikel für Radio Dreyeckland (RDL) auf das Archiv von „Linksunten.Indymedia“. Das betroffene Zitat ist im Worlaut wie folgt: „Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite“.
Infolgedessen kam es dann im Januar 2023 auch zu Hausdurchsuchungen in der Redaktion, sowie von Privatwohnungen der beteiligten Redakteure. Der gesetzte Link führte zu der 2017 verbotenen linken Vereinigung „Linksunten.Indymedia“. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2020 das Verbot.
Was zum Verbot der Vereinigung „Linksunten.Indymedia“ führte
Indymedia Webseiten existieren in Deutschland seit 2001, ursprünglich gegründet wurden „indymedia“ oder „independent media center“ als dezentraler, globalisierungskritischer Journalismus von Journalisten und Hackern gegründet. Linksunten steht dabei mit Baden-Württemberg für die geographische Lage in Deutschland. Grundsätzlich kann jeder bei Indymedia Seiten schreiben und veröffentlichen.
Nach den massiven Ausschreitungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg 2017 geriet die Plattform „Linksunten.Indymedia“ verstärkt in den Fokus der Behörden. Auf der Seite wurden wiederholt Aufrufe zu gewalttätigen Aktionen und Berichte über militante Auseinandersetzungen veröffentlicht, was schließlich zu der Einschätzung führte, dass die Plattform als Mittel zur Verbreitung extremistischer Inhalte und zur Mobilisierung für Gewalt genutzt wurde. Im August 2017 verbot das Bundesinnenministerium „Linksunten.Indymedia“ als verfassungsfeindliche Organisation, die die innere Sicherheit gefährde. Das Verbot wurde 2020 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.