Ihr Anwalt für Strafrecht in München

  • Über 30 Jahre Erfahrung als Anwalt für Strafrecht in München
  • Fachanwalt für Strafrecht mit interdisziplinärem Expertennetzwerk
  • Schnelle, bundesweite Verteidigung bei Ermittlungen und Haft

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in München – Spezialisierung, Erfahrung und Diskretion

Im Strafrecht kommt es entscheidend darauf an, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich häufig maßgebliche Einflussmöglichkeiten nutzen, um den weiteren Verlauf zu steuern.

Als Fachanwalt für Strafrecht in München vertreten wir Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten Vorladung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht. Unser Ziel ist es, Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.

Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig gegenüber der Staatsanwaltschaft in München und an anderen Orten, sowie vor den zuständigen Strafgerichten.

Frühe strategische Einflussnahme
Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren
Spezialisierung auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Unsere Leistungen im Strafrecht in München

Wir bieten unseren Mandanten eine kompetente Beratung und engagierte Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf wirtschafts- und steuerrechtlich geprägten Strafverfahren. Hier arbeiten wir eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und externen Experten zusammen.

Allgemeines Strafrecht in München

Im Bereich des allgemeinen Strafrechts verteidigen wir Sie insbesondere bei folgenden Vorwürfen:

  • Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung
  • Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch
  • Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung
  • Fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung

Ob Beschuldigter, Angeklagter oder Nebenkläger – wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Gerade in frühen Verfahrensstadien kann eine anwaltliche Beratung entscheidend für den weiteren Verlauf sein.

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst komplexe Sachverhalte mit oft erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Wir beraten und verteidigen Sie bei:

  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Betrug, Subventionsbetrug, Kreditbetrug und Kapitalanlagebetrug
  • Untreue, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Schwarzarbeit
  • Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Abrechnungsbetrug und weiteren Delikten im medizinischen Bereich

Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir bei Bedarf Experten aus unserem Netzwerk hinzuziehen, wie z.B: Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz zur Wahrung der Interessen unserer Mandanten.

Das Steuerstrafrecht zählt zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Bereits der Verdacht einer Steuerhinterziehung kann erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wir vertreten Sie unter anderem bei:

  • Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
  • Steuerverkürzung und Nichtabgabe von Steuererklärungen
  • Erstellung und Prüfung einer strafbefreienden Selbstanzeige
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen und Maßnahmen der Steuerfahndung
  • Strafverfahren gegen Geschäftsführer, Vorstände oder Steuerberater

Unser Ziel ist es, Ermittlungsverfahren frühzeitig zu begrenzen oder eine Anklage zu vermeiden. Dafür arbeiten wir eng mit spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Unternehmer und Geschäftsführer geraten in wirtschaftlichen Krisen oft schnell in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Wir vertreten Sie bei:

  • Insolvenzverschleppung und Bankrott
  • Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
  • Gläubigerbenachteiligung und Masseschmälerung
  • Unzulässiger Gewinnausschüttung
  • Strafrechtlicher Verantwortlichkeit von Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, komplexe unternehmensbezogene Strafverfahren strukturiert zu analysieren und eine belastbare Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wir stehen Ihnen sofort zur Seite, wenn es zu einschneidenden Maßnahmen kommt, insbesondere bei:

  • Durchsuchungen von Wohnung, Kanzlei, Praxis oder Geschäftsräumen
  • Sicherstellungen und Beschlagnahmen (z. B. Datenträger, Unterlagen, Vermögenswerte)
  • Verhaftung oder Anordnung von Untersuchungshaft
  • Vorladungen zur Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Kontopfändungen und Vermögensabschöpfung

In diesen Situationen ist schnelles anwaltliches Handeln entscheidend. Wir sind kurzfristig erreichbar. Bei Bedarf vertreten wir Sie bundesweit und in Zusammenarbeit mit europäischen Partnerkanzleien.

So läuft eine effektive Strafverteidigung in unserer Kanzlei ab

Erstberatung und Fallanalyse

Wir besprechen diskret Ihre Situation und geben eine erste rechtliche Einschätzung.

Akteneinsicht und Sachverhaltsaufklärung

Wir analysieren die Ermittlungsakte, Beweislage und Verfahrensstrategie der Strafverfolgungsbehörden.

Entwicklung der Verteidigungsstrategie

Wir legen das taktische Vorgehen fest – vom Schweigerecht bis zur aktiven Einlassung.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht

Wir vertreten Sie engagiert gegenüber Staatsanwaltschaft und Strafgerichten, vor allem vor dem Amts- und Landgericht München.

Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht

Idealerweise sofort – bereits vor einer polizeilichen Vernehmung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann den weiteren Verlauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens. In vielen Fällen ist eine transparente Honorarvereinbarung möglich. Wir informieren Sie hierüber bereits im Erstgespräch.

Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Eine anwaltliche Beratung vorab ist dringend zu empfehlen.

Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung, die durch zahlreiche bearbeitete Strafverfahren nachgewiesen werden.
Das Strafrecht kennt Geldstrafen und Freiheitsstrafen als Hauptstrafen sowie Nebenstrafen wie Fahrverbot oder Berufsverbot. Die konkrete Strafandrohung hängt vom jeweiligen Tatvorwurf ab.

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese

Schubertstraße 6, 1. Hochparterre
80336 München

Kontakt

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-Mail: info@hoechstetter.de

0897463090
info@hoechstetter.de
Mo-Fr 8-12:30 Uhr und 13:30-17 Uhr