01. August 2025 /
Die Maskenaffäre um Andrea Tandler ist ein medial und öffentlich aufgearbeiteter Fall, der sich um die Beschaffung von Schutzmasken, während der COVID-19-Pandemie dreht. Andrea Tandler, die Tochter des verstorbenen CSU-Politikers Gerold Tandler, wurde in diesem Zusammenhang mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert, die sich auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Versteuerung der Geschäfte mit Schutzmasken beziehen.
Der Hintergrund
Es stand der Verdacht im Raum, dass Andrea Tandler und ihr Geschäftspartner durch ihre Verbindungen und Netzwerke in der Politik unangemessen von den dringenden Bedürfnissen des Staates nach Schutzmasken während der Pandemie profitiert haben und dabei ihren steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sein könnten. Es wurde behauptet, dass Tandler und ihre Partner hohe Provisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften erhalten haben.
Zunächst einmal führten die Vorwürfe zu einer Reihe von Untersuchungen durch verschiedene Behörden, darunter auch durch die Staatsanwaltschaft. Diese Untersuchungen zielten darauf ab, die genauen Umstände der Maskengeschäfte zu ergründen und festzustellen, ob es zu strafbaren Handlungen gekommen war.
Andrea Tandler hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestritten und darauf hingewiesen, dass alle ihre Aktivitäten legal waren und den damals geltenden Regeln und Verfahren entsprachen. Ihre Verteidigung stützt sich darauf, dass sie lediglich als Vermittlerin tätig war und keine unzulässigen Vorteile aus ihren politischen Verbindungen gezogen hat.
Die Affäre hatte auch politische Folgen, da sie Fragen über die Integrität von Beschaffungs-prozessen in Krisenzeiten aufwarf. Sie führte zu einer breiteren Debatte über Transparenz und Ethik in der öffentlichen Beschaffung sowie zu Forderungen nach strengeren Regeln und Kontrollen, um Interessenkonflikte verhindern.
Die Verurteilung
Das Landgericht München I (Urteil vom 15. Dezember 2023 – 6 KLs 301 Js 149894/21) sprach eine Verurteilung gegen beide Angeklagten aus, da sie die aus den Maskengeschäften resultierenden Provisionen steuerlich nicht ordnungsgemäß deklariert und somit eine Straftat begangen haben. Sie hatten die Einnahmen nicht in München, sondern in Grünwald versteuert, wo die Gewerbesteuerbelastung im Vergleich zur Landeshauptstadt signifikant niedriger ist, obwohl München der eigentliche Ort der Geschäftsleitung war.
Gegen Ende des Prozesses bezifferte die Staatsanwaltschaft den resultierenden wirtschaftlichen Schaden auf insgesamt 7,8 Millionen Euro. Die Angeklagten räumten durch ihre Verteidiger die meisten der ihnen vorgeworfenen Delikte, insbesondere die Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer, weitestgehend ein. Sie haben inzwischen auch den dadurch entstandenen Steuerschaden beglichen.
Die Vorwürfe bezüglich der Hinterziehung von Schenkungsteuer und des Betrugs bei Corona-Subventionen wurden vom Gericht nicht weiter verfolgt und das CErfahren diesbezüglich eingestellt.
Die Revision
In ihren abschließenden Einlassung im Prozess äußerte Tandler, dass sie die von ihr begangenen „Fehler“ heute nicht wiederholen würde und bat um Entschuldigung. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr bereits zuvor vorgeworfen, ein Geständnis größtenteils aus taktischen Gründen abgelegt zu haben.
Trotz ihrer Geständnisse und der Zustimmung zur einer Verständigung im Prozess wurde jetzt überraschend von Tandler und dem Mitangeklagten Revision eingelegt. Der Sprecher des Landgerichts hob jedoch hervor, dass die deutsche Strafprozessordnung die Möglichkeit vorsieht, auch (oder gerade) nach einer Verständigung im Strafverfahren Rechtsmittel einzulegen.
Dann wandte sich der Verurteilte an das Verfassungsgericht auf der Grundlage, dass zu klären sei, inwiefern die Verwendung Encrochat Daten zulässig sei. Hierzu hätte der BGH den EUGB anrufen müssen.
Das BVerfG erklärte die Beschwerde für unzulässig, da eine Verletzung von Grundrechten schon vor dem BGH hätten geltend gemacht werden müssen.
Aus der Beschwerde ging auch nicht hervor, dass der BGH den Europäischen Gerichtshof hätte anrufen müssen.