Hintergrund des Falls
Ein schwerbehinderter Bewerber wurde von einer Universität für eine Stelle nicht berücksichtigt. Der Grund hierfür war die Gefahr einer unzulässigen Kettenbefristung, die zu einem institutionellen Rechtsmissbrauch führen könnte.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Das BAG hat die Entscheidung der Universität bestätigt. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Arbeitgeber sorgfältig abwägen müssen, bevor sie befristete Verträge erneuern, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Implikationen für die Praxis
Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber, die Vorschriften zur Befristung von Arbeitsverträgen genau zu beachten und verdeutlicht die Risiken von Kettenbefristungen. Es zeigt auch, dass das Schutzbedürfnis schwerbehinderter Personen nicht automatisch zu einer Befristung führt, wenn dadurch rechtliche Grenzen überschritten werden.
Quellen
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bag-8-azr-187-23-gefahr-von-kettenbefristung
https://www.rehm-verlag.de/arbeitsrecht-und-tarifrecht/aktuelle-beitraege-zum-tarifrecht–sponer-steinherr-tvoed-kommentar/bewerbungsverfahren-ausschluss-bei-drohender-unzulaessiger-kettenbefristung/
https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/anspruch-des-arbeitnehmers-befristete-stelle