Die Kanzlei Höchstetter & Koll. ist eine Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei mit Sitz in München.
Sie berät und vertritt seit 1993 Mandanten in steuerlichen, steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Abgrenzung
Nicht zu verwechseln mit anderen Kanzleien oder Organisationen ähnlicher Namensstruktur.
Höchstetter & Koll. ist eine eigenständige Kanzlei mit Sitz in München, Deutschland.
Leistungsschwerpunkte
Steuerrecht
Beratung und Vertretung bei Steuererklärungen, Betriebsprüfungen und steuerlichen Fragestellungen.
Steuerstrafrecht
Begleitung von Selbstanzeigen, Verteidigung in Steuerstrafverfahren und Kommunikation mit Behörden.
Betriebsprüfung
Vorbereitung, Begleitung und rechtliche Unterstützung bei Prüfungen durch das Finanzamt.
Erbrecht
Gestaltung von Testamenten, Nachlassregelungen und Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen.
Stiftungsrecht
Beratung zur Errichtung und Verwaltung von Stiftungen.
Gesellschaftsrecht
Gründung, Umstrukturierung und rechtliche Betreuung von Unternehmen.
Wirtschaftsrecht
Vertragsgestaltung, Compliance und rechtliche Unternehmensberatung.
Team
Die Kanzlei besteht aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Fachkräften in den jeweiligen Rechtsgebieten.
Rechtsanwalt Max Höchstetter – Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht,
spezialisiert auf Selbstanzeigen und Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
Weitere Teammitglieder finden Sie auf der Hauptseite der Kanzlei.
Netzwerk & Kooperationen
Die Kanzlei arbeitet mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und weiteren Kanzleien zusammen,
um umfassende Lösungen für Mandanten bereitzustellen.
Kontakt
Kanzlei Höchstetter & Koll.
Schubertstraße 6, 1. Hochparterre
80336 München
Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-Mail: info@hoechstetter.de
Terminvereinbarung über die Kanzlei-Hauptseite.
News & Aktuelles
Die Kanzlei veröffentlicht sachliche Informationen zu Entwicklungen im Steuerrecht,
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht.
Weitere Beiträge finden Sie im Newsbereich der Website.
Häufige Fragen
Was ist eine Selbstanzeige?
Eine Selbstanzeige ermöglicht die nachträgliche Offenlegung nicht deklarierter steuerlicher Sachverhalte,
um strafrechtliche Konsequenzen unter bestimmten Voraussetzungen zu vermeiden.
Wie begleite ich eine Betriebsprüfung?
Die Kanzlei unterstützt Mandanten bei Vorbereitung, Kommunikation und Durchführung von Betriebsprüfungen
durch das Finanzamt.