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Schlecker Insolvenz: Klage des Insolvenzverwalters wird nach BGH-Urteil neu geprüft

01. Februar 2023 /

Das Insolvenzverfahren im Fall Schlecker geht nach einem Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in eine neue Runde. Die Forderung des Insolvenzverwalters nach 212 Millionen Euro Schadensersatz müsse erneut geprüft werden, da die vorinstanzlichen Urteile diese vorschnell abgewiesen hätten.

Die Drogeriekette Schlecker

1975 von Anton Schlecker gegründet, entwickelte sich das Unternehmen bis 2012 zu einer dem namhaftesten Drogeriemarktketten Deutschlands. Im März 2012 ging beim Amtsgericht Ulm Antrag auf Insolvenz ein. Im Laufe des Insolvenzverfahrens forderte der Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz insgesamt 212 Millionen Euro von mehreren großen Drogerieartikelherstellern. Nachdem das Bundeskartellamt bereits 2013 Bußgelder wegen unzulässiger Kartellabsprachen verhängte, argumentierte Geiwitz, dass durch den Arbeitskreis „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ überhöhte Preise entstanden und damit Schäden in Höhe von mindestens 212 Millionen Euro entstanden seien.

Das Urteil des OLG Frankfurts

Nachdem zunächst das LG Frankfurt urteilte, dass die vorsitzenden Richterinnen und Richter keine entstandenen Schäden durch die bereits bewiesenen Kartellabsprachen hatten feststellen können, bestätigte 2020 das OLG zunächst das vorangegangene Urteil.  Schlecker hätte unzureichend bewiesen, dass durch die Absprachen Schaden entstanden sei.

Die Entscheidung des BGHs

Dem widersprach der BGH und verwies die Causa Schlecker zurück zum OLG Frankfurt. Die Vorinstanzen hätten nicht ausreichend geprüft, inwiefern durch die Preisabsprachen Schaden durch überhöhte Preise entstanden sei. Dass durch Absprachen zwischen Zulieferern in sog. „Arbeitsgruppen“ ungerechtfertigt hohe Preise entstehen, entspreche allgemeiner Erfahrung so das Urteil.

Bildquelle: AdobeStock 290833473 von Björn Wylezich

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