26. August 2020 /
Ein Ehepaar schloss im Jahre 1991 einen notariellen Erbvertrag durch den sie sich wechselseitig zu Erben einsetzten und vereinbarten weiterhin, dass eines ihrer drei Kinder ein Grundstück mit Haus erhalten sollte, da dieser sich bereit erklärt habe, seinen Eltern im Alter zur Seite zu stehen. Das GruBisher kennt man horrende Strafen für Großunternehmen, oft in Milliardenhöhe, hauptsächlich aus den USA, während Unternehmen hierzulande meist deutlich geringere Strafen erfahren. Justizministerin Lambert von der SPD will dies ändern und dafür sorgen, dass Unternehmen in Zukunft deutlich höhere Strafen an die deutschen Behörden zahlen müssen.
Deutlich empfindlichere Strafen bei Vorsatz & Fahrlässigkeit
Dafür will die Ministerin ein Gesetz zur „Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ erlassen, welches für vorsätzliche Tatbegehungen künftig Strafen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens vorsieht. Bei fahrlässigem Handeln liegt die neue Höchstgrenze bei 5 Prozent. Ein Nachlass soll nur dann möglich sein, wenn die betroffenen Unternehmen selbst an der Aufklärung teilnehmen.
Bei großen Unternehmen führt dieser Vorstoß der Bundesministerin vor allem in den Rechtsabteilungen zu Unruhen, da die möglichen zukünftigen Strafen durch das neue Gesetz auf das Zwanzigfache steigen würden.