Das Nichtbezahlen Ihrer Geldstrafe kann somit durchaus schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben, unter Umständen auch einen möglichen Freiheitsentzug. Es ist Ihnen zwar nicht möglich, über die Höhe der verhängten Summe zu verhandeln und auch bei der Laufzeit der Tilgungsraten sind enge Grenzen gesetzt, es besteht allerdings die Option der Kontaktaufnahme zu anderen Gläubigern mit offenen Forderungen. Sie könnten so beispielsweise vorläufig geminderte Ratenzahlungen oder einen geänderten Tilgungsplan erbitten, sodass Sie Ihre Forderung mit der höchsten Priorität, der Geldstrafe, zurückzahlen können, um so eine gemeinnützige Arbeit oder eine drohende Haft abzuwenden.