Allgemein muss dabei zwischen der Garantie und einer Gewährleistung unterschieden werden. Während die Gewährleistung gesetzlich im BGB geregelt ist, ergibt sich die Garantie rein aus einer zusätzlichen Leistung des Händlers bzw. des Herstellers. Dabei ersetzt die Garantie keineswegs die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, diese laufen parallel zueinander. Eine Gewährleistung erfordert auch immer, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln sein muss. Die Garantie funktioniert hingegen als eine unbedingte Ersatzleistung.
Die Unterschiede haben wir für Sie nachfolgend auch als Tabelle zusammengefasst.
Gewährleistung | Garantie |
---|---|
Gesetzlich im BGB geregelt | Auf Vertrag basierend |
Zeitlich befristet | Zeitrahmen abhängig von Garantiegeber |
Zustand bei Kauf frei von Mängeln | Garantiegeber verspricht Funktionstüchtigkeit während Garantiedauer |
Kann nur ggü. Verkäufer geltend gemacht werden | Kann ggü. Garantiegeber geltend gemacht werden |