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EuGH Urteil: Onlinehändler müssen über Garantie informieren

23. Juni 2022 /

Nach einem Urteil des EuGH müssen Händler auf Online-Marktplätzen ihre Kunden unter bestimmten Umständen über die Herstellergarantie informieren. Falls diese Information relevant für die Kaufentscheidung ist, muss der Händler diese dem Kunden zur Verfügung stellen. (vgl. Urt. v. 05.05.2022, Rs. C-179/21). Ist die Garantie also Teil der werblichen Argumente, muss der Händler nun unter anderem Geltungsbereich, Garantiedauer, Reparaturort, etwaige Beschränkungen, sowie Name und Anschrift des Garantiegebers angeben.

Allgemeine Pflicht unverhältnismäßig

Eine allgemeine Pflicht zur Informationsbereitstellung der Herstellergarantien ist dabei aber unverhältnismäßig, da man hierzu einen erheblichen Aufwand von den Unternehmern zur Bereitstellung und Aktualisierung der Texte abverlange. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen müsse sichergestellt werden. Die Abwägung mit dem Schutzniveau für den Verbraucher ergibt, dass der Unternehmer nur dann verpflichtet ist Informationen zu einer Herstellergarantie bereitzustellen, wenn sie wichtig für die Kaufentscheidung sind, also ein erhebliches Interesse besteht.

Wirbt jetzt also ein Onlinehändler mit der Garantie eines Produkts und versäumt es die entsprechenden Daten zur Herstellergarantie bereitzustellen, riskiert er eine Abmahnung.

BGH ruft EuGH zur Unterstützung an

Dem Urteil vorangegangen war ein Fall, der vom BGH verhandelt wurde. Ein Konkurrent der absoluts bikes and more GmbH & Co. KG klagte auf Unterlassung, da der Versandhändler über den Online-Marktplatz Amazon Taschenmesser vertrieb und nach Meinung des Klägers nur unzureichend über die Garantie des Herstellers informierte. Ein Link zu einem Datenblatt des Taschenmessers sei nicht ausreichend, das Geschäft sei daher einzustellen.

Der BGH hatte Zweifel, ob Unternehmer auf Basis der Verbraucherrechtrichtlinie verpflichtet sind, Verbraucher über Bestehen einer vom Hersteller angebotenen gewerblichen Garantie zu informieren. Daraufhin entschied nun der EuGH.

Unterschied Gewährleistung und Garantie

Allgemein muss dabei zwischen der Garantie und einer Gewährleistung unterschieden werden. Während die Gewährleistung gesetzlich im BGB geregelt ist, ergibt sich die Garantie rein aus einer zusätzlichen Leistung des Händlers bzw. des Herstellers. Dabei ersetzt die Garantie keineswegs die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, diese laufen parallel zueinander. Eine Gewährleistung erfordert auch immer, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln sein muss. Die Garantie funktioniert hingegen als eine unbedingte Ersatzleistung.

Die Unterschiede haben wir für Sie nachfolgend auch als Tabelle zusammengefasst.

GewährleistungGarantie
Gesetzlich im BGB geregeltAuf Vertrag basierend
Zeitlich befristetZeitrahmen abhängig von Garantiegeber
Zustand bei Kauf frei von MängelnGarantiegeber verspricht Funktionstüchtigkeit während Garantiedauer
Kann nur ggü. Verkäufer geltend gemacht werdenKann ggü. Garantiegeber geltend gemacht werden

 

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