Die potenziellen Täter, unter anderem auch Hanno Berger, argumentieren hierbei, dass es sich bei dem Schema lediglich um ein Steuerschlupfloch handele und man somit im Rahmen der Gesetze gehandelt habe. Der BGH sieht das anders: Im Juli 2021 entschied das Gericht in einem Grundsatzurteil, dass das Vorgehen zweier britischer Aktienhändler vorsätzlich war, mit dem Ziel Erstattungen von den Finanzämtern zu erhalten. Somit handelt es sich bei dem Cum-Ex Betrug um eine strafbare Steuerhinterziehung.
Im Falle einer Verurteilung droht Hanno Berger eine langjährige Haftstrafe.