Munich, Bavaria / Germany - May 19, 2018: Sign of The Federal Finance Court - Bundesfinanzhof - in Munich, Germany - It is one of the federal Supreme Courts of Germany

Bundesfinanzhof entscheidet: Handel von Kryptowährungen steuerpflichtig

05. April 2023 /

Erzielte Gewinne beim Veräußern von Kryptowährungen unterliegen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs der Steuerpflicht im Sinne der Einkommenssteuer. Der Entscheidung ging eine Diskussion des Klägers mit dem Finanzamt voraus.

Finanzamt verlangte Einkommenssteuer

Im vorliegenden Fall handelte der Kläger im Wirtschaftsjahr 2017 mit verschiedenen Kryptowährungen privat und erzielte so einen Gewinn von etwa 3,4 Millionen Euro. Das zuständige Finanzamt war der Meinung, dass hier nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EstG Einkommenssteuer zu zahlen wäre. Der Kläger sah dies nicht so und reichte Klage beim Finanzgericht ein, die aber keinen Erfolg hatte.

Kryptowährungen sind wirtschaftliche Zahlungsmittel

Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs bei virtuellen Währungen wie Bitcoin oder Ethereum erfüllt. Kryptowährungen seien „wirtschaftlich als Zahlungsmittel anzusehen“. Sie würden auf Handelsplattformen und an Börsen gehandelt, hätten einen Kurswert und könnten für unmittelbar zwischen den Beteiligten abzuwickelnde Zahlungsvorgänge verwendet werden. Auf die technischen Details der virtuellen Währungen komme es für die Eigenschaft als Wirtschaftsgut nicht an. Wenn der Erwerb und die Veräußerung oder der Tausch der Token innerhalb eines Jahres stattfänden, unterlägen die daraus resultierenden Gewinne oder Verluste der Besteuerung.

Kryptowährungen im Allgemeinen

Das Interesse an Kryptowährungen ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen, sehr wahrscheinlich auch mit dem Siegeszug des Bitcoins, der phasenweise rapide an Wert gewann. Allgemein lassen sich Kryptowährungen als eine Art virtuelles Geld beschreiben. Anders als Papiergeld, das in der Regel zentral verwaltet wird, findet bei Kryptowährungen alles rein digital statt. Mit der Besonderheit der dezentralen Verwaltung. Jeder, der Kryptowährungen nutzt, kann über die sog. Blockchain einsehen, wer mit wem zu welchem Zeitpunkt gehandelt hat.

Mehr allgemeines über das Thema finden Sie im Blogartikel zur rechtlichen Einordnung des Bitcoins.

Bildquelle: AdobeStock 360664041 von nmann77

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