Am 16.08.2014 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten und findet seit dem 01.01.2015 Anwendung. Definiert wird der Mindestlohn als das „kleinste rechtlich zulässige Arbeitsentgelt“ und wird grundsätzlich in der Form der Auszahlung unterschieden: Nach Stundensatz oder als Monatslohn.
Grundsätzlich finden sich die Gesetze zum Mindestlohn primär im MiLoG, wird dieser angepasst, geschieht dies durch die Mindestlohnanpassungsverordnungen, zuletzt vom 9. November 2020. Eine Ausnahme bildet die Erhöhung auf 12 Euro, diese ist im „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 30. Juni 2022“ geregelt.
In der Regel berät eine unabhängige Kommission der Tarifpartner über die Höhe des Mindestlohns. Die Kriterien, wie z.B. ein angemessener Mindestschutz aller Arbeitnehmer oder faire Wettbewerbsbedingungen sind dabei ebenfalls durch das MiLoG vorgegeben. Es ist der Bundesregierung nur möglich den Vorschlag über die Höhe des Mindestlohns anzunehmen, ein eigener Vorschlag ist nicht vorgesehen.