Eine Durchsuchung findet für gewöhnlich früh am Morgen statt und ist auch am Wochenende zulässig. Laut Gesetz darf diese darüber hinaus nicht in den Nachtstunden erfolgen, d. h. von April bis September nicht zwischen 21 Uhr und 4 Uhr sowie von Oktober bis März nicht zwischen 21 Uhr und 6 Uhr, außer es ist Gefahr im Verzug gegeben.
Die Hausdurchsuchung wird von der Polizei durchgeführt, in manchen Fällen ist zusätzlich ein Staatsanwalt anwesend. Bei Steuerdelikten wird die Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung vorgenommen, bei Schwarzarbeit durch den Zoll.
Wenn Sprengstoff oder Drogen gesucht werden, kommt häufig auch ein Spürhund zum Einsatz.
Vor der Hausdurchsuchung wird Ihnen ein Durchsuchungsbefehl vorgelegt, welchen Sie sich genau durchlesen sollten. Sie können daraus den Grund für die Durchsuchung entnehmen, außerdem wonach gesucht wird und in welchen Räumlichkeiten gesucht werden darf.